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244/2009 und 1194/2012

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EU-Verordnungen 244/2009 und 1194/2012

Die EU-Verordnung 244/2009 befasst sich mit der Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen.

Sowie 1194/2012 für die Lampen mit gerichtetem Licht

Bis vor einigen Jahren diente der Energieverbrauch von Glühlampe als DAS Maß für Helligkeit. Daher geben wir bei unseren LEDON LED-Lampen auch das entsprechende Glühlampenäquivalent an (z.B.: 7 Watt LED Lampe ersetzt 40 Watt Glühlampe)

Die Vergleichswerte für Allgebrauchtslampen sind in der EU-Verordnung 244/2009 festgeschrieben.

Die Details hierzu finden sich in EU-Verordnung 244/2009 als PDF
(Siehe Tabelle 6)

Aber: Die Helligkeitswirkung von LEDs ist von verschiedenen Einflüssen abhängig:

  • Leuchten-Art
  • Lampenposition

Vor allem LED-Spots, aber auch LED-Lampen strahlen Licht überwiegend in eine Richtung ab. Entsprechend gilt seit 2012 für Lampen mit gerichtetem Licht (z.B. MR16) folgende Verordnung.

EU-Verordnung 1194/2012 als PDF

Dadurch können LED-Lampen mit einem niedrigeren Glühlampenäquivalent (zum Beispiel 35 Watt statt 40 Watt) trotzdem eine hellere Ausleuchtung bewirken.

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